Rechtliches
Entsendung der polnischen Haushaltsshilfen
Die Inanspruchnahme polnischer Betreuungskräfte/Haushaltshilfen ist legal, da die EU-Dienstleistungsfreiheit in Kraft tritt. Zwischen dem Kunden und einem Unternehmen, dass in einem EU- Land ansässig ist, wird ein Dienstleistungsvertrag erstellt. Die polnischen Betreuungskräfte/Haushaltshilfen sind bei dem polnischen Dienstleistungsunternehmen (unsere Partnerfirma) angestellt, gemeldet und sozialversichert.
A1-Bescheinigung
eine sogenannte A1-Bescheinigung haben die Betreuungskräfte/Haushaltshilfen stets bei sich. Die A1-Bescheinigung zeigt,dass die entsandten Betreuungshilfen für den Zeitraum in dem sie bei Ihnen sind, in ihrem Herkunftsland (Polen) versichert sind.
Mindestlohn
Der Mindestlohn ist seit dem 01.01.2022 in Kraft getreten. Die Höhe des Mindestlohnes beträgt 9,82 € pro Stunde und ist für alle Arbeitnehmer in Deutschland gültig, und zum 1. Juli 2022 steigt auf 10,45 Euro. Dabei spielt es keine Rolle aus welchem Herkunftsland der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber stammt.